Wohnungssuche
Wohnheime
Nicht alle ausländischen Universitäten verfügen über eigene Wohnheime. Es lohnt sich jedoch auf der jeweiligen Universitäts-Homepage über Menüpunkte Internationales und Accomodation danach zu suchen, da sie in den meisten Fällen günstiger sind als alternative Wohnformen. ERASMUS-Studierende finden Informationen zu Wohnheimplätzen und universitären Vermittlungsstellen auf den Seiten der Partner-universität, verlinkt in den Steckbriefen der ERASMUS-Partnerschaften auf www.kami.uni-mainz.de.
Private Suche
Für die private Suche können Sie sich zunächst an das Büro für Internationales oder das ERASMUS-Büro der ausländischen Universität wenden, dieses könnte Ihnen eventuell Adressen von Maklerbüros vermitteln oder andere nützliche Hinweise z. B. für günstige Hostels geben. Nicht selten finden sich Angebote für WG-Zimmer auf deutschen Immobilienseiten im Internet oder in Facebook-Gruppen. Recherchieren Sie nach länderspezifischen Immobilienseiten, Großstädte verfügen oft über eine eigene. Generell gilt Vorsicht bei der privaten Suche, empfehlenswerter bleibt es immer noch vor Ort zu suchen und die Objekte gleich zu besichtigen. Hierfür können Sie die schwarzen Bretter der Universität und Tageszeitungen nutzen, aber auch persönliche Kontakte wie einen ERASMUS-Buddy.
Krankenversicherung
Prüfen Sie welche Leistungen Ihre Krankenversicherung für Ihr Zielland bietet und ob Einschränkungen für Ihr Zielland oder die Dauer des Auslandsaufenthalts bestehen. Die ausländische Universität wird eventuell eine Bescheinigung (auf Englisch) bei der Anmeldung verlangen. Für einen vollen Kranken-versicherungsschutz empfiehlt es sich eine (private) Zusatzkrankenversicherung abzuschließen. Beachten Sie dabei das Angebot des DAAD.
Sprachkurse
Nutzen Sie das vielfältige Fremdsprachenangebot der Universität Mainz, um sich optimal auf Ihren Auslandsaufenthalt vorzubereiten: Internationales Studien- und Sprachenkolleg (Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Türkisch), Mainzer Polonicum (Polnisch), Klassische Philologie (Neugriechisch), Sprachen Nordeuropas und des Baltikums (Finnisch, Litauisch, Lettisch, Norwegisch), Romanische Philologie (Portugiesisch, Rumänisch), Japan-Studien (Japanisch), Sprachtandem.
Für ein Auslandssemester werden generell Kenntnisse der Sprache auf Niveau B1 empfohlen. An einigen Partneruniversitäten sind die Sprachkurse kostenpflichtig, für ERASMUS-Studenten vergleichsweise aber immer noch günstiger als für andere ausländische Studierende. Denken Sie daran, dass studienbegleitende oder vorbereitende Sprachkurse an der Partneruniversität im Sprachmodul anerkannt werden können. ERASMUS-Studierende können darüber hinaus kostenfreie studienbegleitende OLS-Sprachkurse (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch, Dänisch, Griechisch, Polnisch, Schwedisch, Tschechisch und Portugiesisch) während Ihres Auslandssemesters machen, vorausgesetzt Sie absolvieren den ersten Sprachtest vor dem ERASMUS-Auslandsstudium unter/auf B1 Niveau.
Sie können sich für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts/Auslandsstudiumds an der JGU beurlauben lassen. Bei einer Beurlaubung werden die Fachsemester nicht weiter gezählt, d. h. es erfolgt keine Regelabbuchung von Ihrem Studienkonto. Die Sozialbeiträge müssen während dieser Zeit weiter gezahlt werden, jedoch kann beim ASTA ein Antrag auf Rückerstattung des Anteils des Studitickets gestellt werden. Stellen Sie den Antrag auf Beurlaubung möglichst bis zu den Rückmeldefristen (01.07 für das WiSe / 15.01. für das SoSe), spätestnes jedoch bis zum letzten Kalendertag vor Semesterbeginn (31.3. bzw. 30.9.).
Ein Auslandsstudium innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz, aber auch außerhalb der EU kann durch AuslandsBAföG gefördert werden, vorausgesetzt es weist die Mindestdauer von sechs Monaten oder einem Semester bzw. zwölf Wochen (Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation) auf. Studierende, die wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern kein InlandsBAföG bekommen, können eventuell trotzdem AuslandsBAföG aufgrund der höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland erhalten. Stipendien aus öffentlichen Mitteln (z. B. ERASMUS, PROMOS, DAAD, Deutschland-Stipendium) sind bis zu einer Höhe von 300 Euro anrechnungsfrei. Bei Stipendien aus privaten Quellen gelten andere Freibeträge. Stipendiaten der Begabtenförderungswerke sind vom BAföG-Bezug ausgeschlossen.
Das AuslandsBAföG sollte mindestens 6 Monate vor Antritt beantragt werden. Ein Bezug ist auch bei Beurlaubung möglich. Antragsformulare und weitere Information finden Sie hier.
Die ISIC (International Student Card) ist ein internationaler Studentenausweis, der von der UNESCO als offizieller Studentenausweis anerkannt wird. Mit ihr haben Studierende Zugang zu regionalen Vergüns-tigungen in über 130 Ländern. Sie kann gegen eine Gebühr vom Studierendenwerk Mainz ausgestellt oder auf www.statravel.de/isic.htm bestellt werden.
Prüfen Sie, ob Sie ein ausländisches Konto eröffnen müssen, bspw. für die Zahlung der Miete oder der Strom- und Telefonrechnung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank über die Konditionen des Geldtransfers auf ein ausländisches Konto und die Bedingungen zum Abheben und Überweisen. Lassen Sie sich über mögliche Alternativen wie Online-Banking oder die Nutzung einer Kredtkarte beraten.
Überprüfen Sie die Konditionen Ihres Handy-Tarifs für eine Nutzung im Ausland und recherchieren Sie eventuell nach Anbietern für günstigere Auslandstarife.