Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen

Oft besteht bezüglich der Integration im Ausland besuchter Seminare, Vorlesungen etc. in das Studium eine gewisse Unsicherheit. Die meisten dieser Bedenken lassen sich jedoch durch frühzeitige Information und Abklärung mit den für die Anerkennung zuständigen Personen ausräumen. Die Angaben auf dieser Seite sollen hierfür eine Richtschnur sein.

Wen muss ich wann fragen?

Anhand Ihrer Leistungsübersicht in JOGUStiNe sowie der Prüfungsordnung und des Modulhandbuchs Ihres Studiengangs können Sie ermitteln, welche Veranstaltungen Sie noch besuchen müssen. Oft ist es möglich, an der ausländischen Partneruniversität gezielt Kurse zu belegen, die sich gut in Ihren Studienverlauf einfügen lassen. Spätestens ein halbes Jahr vor Ihrer Abreise sollten Sie sich mit dem (Internationalen) Studienmanagement sowie der Studienfachberatung in Verbindung setzen, um zu klären, ob und wie ihre ausgewählten Kurse anerkannt werden können.

Sollte Ihr Austauschprogramm ein Learning Agreement verlangen (z. B. im Rahmen von ERASMUS), müssen die Lehrveranstaltungen auch in diesem festgehalten werden. Hierfür zuständig ist der ERASMUS-Fachkoordinator Ihres Faches.

Wie läuft das Anerkennungsverfahren?

Nach Ihrer Rückkehr stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung und reichen den Nachweis Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen (in der Regel ein Transcript of Records) bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner ein. In den Altertumswissenschaften (Ägyptologie, Altorientalistik, Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte, Klassische Archäologie, Klassische Philologie, Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie) sowie im Fach Kunstgeschichte ist dies der jeweilige Studienmanager. In der Musikwissenschaft wenden Sie sich bitte an das Internationale Studienmanagement.
Nach Prüfung Ihres Antrags wird ein Anerkennungsbescheid erstellt und zunächst an den Prüfungsmanager Ihres Studienbüros überstellt. Dieser verbucht die Leistungen in CampusNet und verschickt den Anerkennungsbescheid anschließend an Sie. Bitte prüfen Sie den Bescheid und ob alles richtig in JOGUStiNe angezeigt wird.

Wie ist das mit den ECTS?

Gehen Sie über das ERASMUS-Programm ins Ausland, müssen Sie pro Semester 15 ECTS erbringen. Diese sind jedoch in erster Linie nur ein Nachweis, dass Sie den erforderlichen Rahmen Ihres Stipendiums einhalten.
Für die Anerkennung wichtiger sind die Inhalte und Kompetenzen, die Sie durch den Besuch der Lehrveranstaltungen an der Partneruniversität erworben haben.

Was sind meine rechtlichen Grundlagen?

Die Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen erfolgt auf Basis der Prüfungsordnung des Studiengangs, in dem Sie eingeschrieben sind, und richtet sich weiterhin nach der Lissabon-Konvention und der Anerkennungssatzung der JGU vom 2. Juli 2015 in der Fassung vom 12.03.2019.